Krautter Textilreinigung ein Geschäftsbereich der Trade more GmbH

(Stand 01.08.2016)

§ 1 Waschservice & Textilreinigung

Das Waschen der Ware wird sachgemäß und schonend durchgeführt. Für etwaige Sonderbehandlungen oder aufwändige Fleckentfernung behalten wir uns einen Aufpreis vor. Eine Fleckentfernungsgarantie kann nicht gewährt werden, der vereinbarte Reinigungspreis ist auch bei erfolgloser Fleckbearbeitung zur Zahlung fällig.

§ 2 Mängel an eingelieferter Ware

Die Trade more GmbH ist nicht verantwortlich für Schäden, die durch die Beschaffenheit des Reinigungsgutes verursacht werden und die nicht durch eine einfache fachmännische Warenschau erkannt werden können. (Z.B. Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes und der Nähte, ungenügende Echtheit von Färbungen und Drucken, Einlaufen, Imprägnierungen, frühere unsachgemäße Behandlung, verborgene Fremdkörper und andere verborgene Mängel ebenso herstellerbedingt). Dasselbe gilt für Reinigungsgut, das nicht oder nur begrenzt reinigungsfähig / waschbar ist, soweit es nicht entsprechend gekennzeichnet ist oder der Textilreiniger dies durch fachmännische und einfache Warenschau nicht erkennen kann. Der Trademore GmbH ist nicht verantwortlich für Schäden, die durch Kugelschreiber entstehen, die sich nachweislich im Innenfutter der Ware befinden und trotz fachmännischer Warenschau nicht gefunden werden konnten. Im Schadenfall behält sich der Textilreiniger vor Schadenersatz in Höhe der dadurch beschädigten Ware zu verlangen.

§ 3 Rückgabe

Die Rückgabe des Reinigungsgutes erfolgt (bei vorherigem Zugang über DHL) ebenso wieder per DHL-Paketversand oder ggf. per Zufuhr, sofern vorab vereinbart. (Nur Regional). Sollte der Kunde den Auftragszettel (PDF) nicht beigefügt haben und ist daher die Rücksendeanschrift nicht bekannt, so lagern wir das Textil 3 Monate. Anschließend ist der Textilreiniger gesetzlich vorgesehenen Verwertung berechtigt.

Die Rückgabe des Reinigungsgutes bei Ware, die über das Ladengeschäft angenommen wurde, erfolgt ebenso ausschließlich über das Ladengeschäft gegen Aushändigung der Auftragsbestätigung (z.B. Ticket). Andernfalls hat der Kunde seine Berechtigung zu beweisen. Der Kunde muss das Reinigungsgut innerhalb von 3 Monaten nach dem vereinbarten Liefertermin abholen. Geschieht dies nicht innerhalb eines halben Jahres nach Abgabetermin, so ist er zur gesetzlich vorgesehen Verwertung berechtigt, es sei denn, der Kunde meldet sich vor der Verwertung. Solche Kleidungsstücke, deren Erlös die Kosten des genannten Verwertungsverfahrens nicht übersteigt, können wirtschaftlich vernünftig und freihändig verwertet werden.

§ 4 Mängel am ausgelieferten Reinigungsgut

Bei Mängeln am ausgelieferten Reinigungsgut hat der Kunde zu beweisen, dass das Reinigungsgut vom Textilreiniger bearbeitet wurde, z.B. durch Vorlage der Auftragsbestätigung oder des Tickets. Offensichtliche Mängel müssen sofort und unverzüglich nach Rückgabe spätestens innerhalb 3 Arbeitstagen gerügt werden.

§ 5 Auftragszusammensetzung

Bei Wareneingang wird die angegebene Stückzahl auf dem Auftragsformular abgeglichen. Weicht die Stückzahl von der tatsächlichen Stückzahl ab (mehr oder weniger Teile) werden diese von der Trade more GmbH nachberechnet oder vom Auftrag entlastet. Die Annahme und Ausgabe ist dafür Videoüberwacht. Bei zu viel vermerkten Teilen besteht kein Rechtsanspruch auf Schadenersatz.

§ 6 Haftungsbegrenzung

Die Trade more GmbH haftet für Verlust des Reinigungsgutes unbegrenzt in Höhe des Zeitwertes. Der Zeitwert wird durch die Heranziehung des originalen maschinengeschriebenen Anschaffungsbelegs errechnet.

Haftung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Das gilt insbesondere für Knöpfe, Schnallen, Reißverschlüsse, Applikationen, Einlagen, Polster und Schließen. Haftungsbegrenzung (maximal auf das 15-fache des Bearbeitungspreises begrenzt.)

Für Bearbeitungsschäden welches die Trademore GmbH verschuldet hat, haftet sie zum Zeitwert oder bis zum maximal 15-fachen des Bearbeitungspreises. Keine Haftung wird übernommen für Folgeschäden aus Punkt 2 aufgeführten Vorbeschädigungen.

§ 7 Zahlungsbedingungen / Aufrechnungsverbot

Ihnen stehen die folgenden Zahlungsarten zur Verfügung:

• Im Ladengeschäft ausschließlich Barzahlung bei Nachkasse möglich
• Rechnung (zahlbar innerhalb 10 Tagen ohne Abzug, ohne Gebühren)
• Vorkasse

Rechnung
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir bei Kunden, die auf Rechnung zahlen einen Bonitätscheck mit Score-Einstufung durchführen. Bei negativem Eintrag erfolgt die Lieferung ausschließlich gegen Vorkasse.
Bei Auswahl der Zahlungsart Rechnung erhalten Sie mit der sofortigen Warenlieferung eine Rechnung welche dem Paket beigefügt ist. Diese ist innerhalb 10 Tagen rein netto ohne Abzug zu bezahlen. Die Rechnung enthält keine Gebühren oder Verwaltungskosten. Etwaige Kosten bei Zahlungsverzug sind Mahnkosten pauschal 5,00 EUR und Verzugszinsen, diese betragen 5 % p.a.
Ohne eine weitere Zahlungsaufforderung (Mahnung) tritt sofort Verzug ein (§286 Abs.3 BGB). Die danach entstehende Kosten trägt der Auftraggeber (Kunde).

Vorkasse
Bei Erstbestellungen behalten wir uns vor Vorauszahlung zu verlangen.

Bei Mängeln erheben wir ein Aufrechnungsverbot. D.h. Mängel / Schäden welche gerichtlich nicht festgestellt sind dürfen vom Kunden nicht mit unseren Forderungen verrechnet werden. Zur Verrechnung verlangt es unserer Zustimmung.

§ 8 Versandkosten

Zusendung zu uns über das Retourenportal von DHL auf nachfolgenden Websiten ist kostenfrei:
www.krautterwaschservice.de oder
www.krauttertextilreinigung.de

Rückporto von uns zu Ihnen = 5,90 €

Bei Zusendung eines Kartons betragen die Rückportokosten, inklusive Karton
Maße 120 x 60 x 60 cm = 11,30 €, incl. 19% USt
Maße 60 x 40 x 40 cm = 7,55 €, incl. 19% USt

§ 9. Transportschäden

Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler möglichst sofort beim Zusteller und nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt zu uns auf. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere Ihre Gewährleistungsrechte keinerlei Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. Transportversicherung geltend machen zu können.
Sollte bei uns Ware eingehen, deren Verpackung beschädigt ist, so wird dies schriftlich und mit Foto dokumentiert.

§ 10. Vertragssprache

Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.

Zusatzbedingungen für den Geschäftsbereich Schmutzfangmattenverleih

§ 11 Nutzungsgegenstand

Die Trade more GmbH stellt je nach Zweck und Einsatz dem Kunden geeignete Schmutzfangmatten zur Nutzung zur Verfügung. Die Schmutzfangmatten sind in unbeschädigtem Zustand und müssen in diesem zurückgegeben werden. Bei Verlust oder Beschädigung wird der Zeitwert in Rechnung gestellt.

§ 12 Vertragsgegenstand

Der Kunden kann von der Trade more GmbH Schmutzfangmatten zur:
– Miete mit Vertragsbindung
– Miete ohne Vertragsbindung
– Kurzzeitmiete (tagweise)
– Kauf
erhalten

§ 13 Eigentum

Die gelieferten Schmutzfangmatten befinden sich im Eigentum der Trade more GmbH und sind frei von Rechten Dritter.

§ 14 Schadenersatz

Der Vertragnehmer verpflichtet sich zu sorgfältigem Umgang der Ihm überlassenen Schmutzfangmatten. Bei Diebstahl und oder schwerer Beschädigung (Floor, Brandflecken, Einrisse der Ränder etc) entsteht gegenüber dem Vertraggeber Schadenersatz. Dieser bemisst sich zum Zeitwert der Schmutzfangmatte.

§ 15 Vorzeitige Kündigung

Bei vorzeitiger Kündigung aus wichtigem Grund des Vertragnehmers entsteht ein Schadenersatz auf Auszahlung der Restlaufzeit. Ebenso ist eine Kündigung seitens des Vertraggebers aus wichtigem Grund zulässig. Dies ist unter anderem z.B. Insolvenz, Zahlungsverzug, Diebstahl, grobfahrlässige Schädigung oder ähnliches.

§ 16. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand gilt Waiblingen als vereinbart.

§ 17. Ausschluss der Haftung für verlinkte Seiten

Für Texte und Inhalte von Webseiten, auf die wir verlinken übernehmen wir keine Haftung.

§ 18 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.